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Sanierungsbilanzrecht

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Aktu­el­le Pra­xis­fra­gen im Win­ter 2018

1. Februar 2018 by Raoul Kreide

Das Jahr 2018 star­tet ähn­lich span­nend, wie 2017, als die Abschaf­fung des Sanie­rungs­er­las­ses uner­war­tet einschlug. 

Ganz aktu­ell hat der BGH die Bug­wel­len­theo­rie abge­schafft!

Dane­ben war­ten wir mit Span­nung auf die Stel­lung­nah­me der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer (BStBK) zur Erstel­lung von Jah­res­ab­schlüs­sen in der Kri­se. Das BGH-Urteil zur Steu­er­be­ra­ter­haf­tung hat hier für hohe Ver­un­si­che­rung gesorgt. Daher will die BStBK ihre bis­he­ri­gen Ver­laut­ba­run­gen und Hin­wei­se über­ar­bei­ten. In die­sen hat­te die BStBK sehr aus­führ­lich dar­ge­legt, wel­che Hand­lungs­op­tio­nen für Steu­er­be­ra­ter bestehen. Der Grund­te­nor aller­dings schon damals: Im Zwei­fel muss der Steu­er­be­ra­ter sein Man­dat nie­der­le­gen. Denn er darf nicht bewusst an einer fal­schen Bilanz

Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
Term details
" target="_blank" >Bilanz­er­stel­lung mitwirken. 

Die Ent­wick­lung zum Sanie­rungs­er­lass bleibt wei­ter­hin span­nend. Wir haben immer noch kei­ne neue Regie­rung. Unklar ist daher auch, ob die Fra­gen der EU-Kom­mis­si­on über­haupt schon beant­wor­tet wur­den. Erst danach wird die EU-Kom­mis­si­on ja erneut bera­ten und dann ent­schei­den, ob die neue gesetz­li­che Rege­lung (§ 3a EStG) eine ver­bo­te­ne Bei­hil­fe dar­stellt oder nicht. 

Beim The­ma Rang­rück­tritt ist es eigent­lich ruhig. Rich­tig Fahrt auf­ge­nom­men hat aber die Dis­kus­si­on zur Bilan­zie­rung in der Han­dels­bi­lanz. Hier wird eine neue Bau­stel­le eröff­net, die das gan­ze The­ma Rang­rück­tritt noch ein­mal grund­le­gend ver­än­dern kann. Soll­te sich die Auf­fas­sung durch­set­zen, dass eine Aus­bu­chung in der Han­dels­bi­lanz auch nur droht, wird ein ganz wesent­li­cher Sanie­rungs­bau­stein zur vor­insol­venz­li­chen Sta­bi­li­sie­rung von Unter­neh­men erheb­lich entwertet. 

Einen Über­blick zu die­sen The­men zusam­men mit zahl­rei­chen Pra­xis­hin­wei­sen fin­den Sie in der aktu­el­len Ver­öf­fent­li­chung «Aktu­el­le PRa­xis­fra­gen in der GmbH-Sanie­rung», die in Heft 1 der KSI 2018, S. 20 – 26, erschie­nen ist. Sie kön­nen den Bei­trag auch hier kos­ten­los herunterladen: 

Aktu­el­le Pra­xis­fra­gen in der GmbH-Sanierung

Rang­rück­tritt / Sanie­rungs­er­lass / Stil­le Liqui­da­ti­on / Steu­er­be­ra­ter­haf­tung – Sanierung…

Mit bes­ten Grüßen
Ihr
Raoul Kreide

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Kategorie: aktuelle Rechtsprechung, Allgemein, Gesetzgebung, Sanierungspraxis Stichworte: Bugwellentheorie, Praxisfragen, Rangrücktritt, Sanierungserlass, Steuerberaterhaftung

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