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Aus­blick 2018

Das war 2017 - das wird 2018

Rückblick und Ausblick auf die Arbeit des IfSBR

 

2017 - Sanierungserlass, Rangrücktritt und ein neues Design

Sanierungserlass

Das Jahr 2017 begann turbulent: Am 8. Februar wurde das Urteil des BFH bekannt, wonach der Sanierungserlass verfassungswidrig ist. Die Folgen dieser Entscheidung haben wir begleitet: Den Gesetzgebungsprozess, den Übergangserlass und dessen Auslöschung durch die BFH-Urteile im August und viele Hinweise zu Handlungsoptionen in der derzeitigen, unsicheren Rechtslage.

Musterformulierung zum Rangrücktritt

Gefreut hat uns die überragende Aufnahme unserer Musterformulierung zum Rangrücktritt: Über 1.000 Downloads alleine für das Musterdokument in 2017! Das zeigt uns, das wir mit unserem Informationsangebot auf dem richtigen Weg sind. Insgesamt haben wir die Informationsseiten auch in 2017 wieder umfangreich ausgebaut. Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn es andere Themen gibt, die Sie interessieren.

Neues Design

Schließlich haben wir die Seite im Herbst von Grund auf neu programmiert. Es fehlen noch letzte Details, aber die Neuerungen können Sie jetzt schon erkennen: Der Startseite bietet Ihnen nun alle aktuellen Informationen auf einen Blick - unser neuer Magazin-Style. Vielleicht fällt Ihnen auch auf, dass unsere bewährten Farben jetzt etwas frischer geworden sind. Auf den Spezialseiten finden Sie nun echte Inhaltsverzeichnisse, die Ihnen erlauben, bestimmte Inhalte direkt anzuklicken.

Aber auch die technische Basis haben wir komplett erneuert. SSL-Verschlüsselung ("hppts") setzen wir schon seit einiger Zeit auf der kompletten Seite ein. Weitere Optimierungen des Webhostings machen die Seite deutlich schneller.

2018 - Was wir uns vorgenommen haben

Spannend bleibt, was mit Sanierungsgewinnen passiert: Kommt das lang ersehnte grüne Licht der EU-Kommission? Tritt das Gesetz in Kraft? Wird für Alt-Fälle und die heutige Situation noch eine Übergangslösung gefunden? Über alle Neuigkeiten zu diesem Thema wollen wir Sie auch in 2018 immer auf dem Laufenden halten.

Doch Sanierungsgewinne werden nicht die einzigen Themen bleiben. Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren der EU-Kommission könnte an Fahrt gewinnen. Bei der Haftung von Steuerberatern für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Krisensituationen rechnen wir mit der ersten großen Welle von Fällen, die von Insolvenzverwaltern aufgegriffen werden.

Ein frohes neues Jahr!

Wir freuen uns darauf, Sie auch 2018 mit aktuellen Themen rund um Bilanzrecht in der Sanierung zu begleiten. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

Ihr

Raoul Kreide

 


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