" target="_blank" >Bilanz­richt­li­nie 2013/34/EU ersetzt wur­den, ist die­se bis zum 20. Juli 2015 in deut­sches Recht umzu­setz­ten. Die Bun­des­re­gie­rung hat nun­mehr einen Regie­rungs­ent­wurf für ein «Bilanz
Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
" target="_blank" >Bilanz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz» zur Umset­zung der Richt­li­nie 2013/34/EU vorgelegt.

Zur büro­kra­ti­schen Ent­las­tung klei­ner und mit­tel­gro­ßer Unter­neh­men («KMUs») sol­len die Schwel­len­wer­te der §§ 267, 292 HGB ange­ho­ben wer­den. Auch ansons­ten sol­len nach der euro­päi­schen Vor­ga­ne «think small first» Publi­zi­täts­an­ga­ben für Klein­un­ter­neh­men redu­ziert wer­den, wäh­rend Anga­be­pflich­ten für mit­tel­gro­ße und gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten teil­wei­se erwei­tert werden. 

Der Regie­rungs­ent­wurf ist unter fol­gen­dem link ver­füg­bar: Regie­rungs­ent­wurf

Die neue EU-Bilanz

Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
" target="_blank" >Bilanz­richt­li­nie fin­den Sie hier: Richt­li­nie 2013/34/EU

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