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fair-value-Bewer­tung – es ist nicht alles Gold was glänzt

Die Huffington Post Deutschland hat gestern einen kurzen Artikel über die Verlässlichkeit von fair-value-Bewertungen veröffentlicht: "Internationale Rechnungslegung oder es ist nicht alls Gold, was glänzt". Es ist nur ein kurzer Fingerzeig, bringt aber das grundsätzliche Dilemma pointiert auf den Punkt.

Dies passt zum neuen Accounting Standards Update (ASU 2017-04) zur Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Goodwill in den US-GAAP, den das Financial Accounting Standards Board (FASB) am 26. Januar 2017 bekannt gegeben hat und der unter dem link zum download zur Verfügung steht. Immaterielle Vermögensgegenstände sollen nicht mehr nach der ao genannten Implied Goodwill-Ermittlung bewertet werden, sodass das zweistufige Impairment-Verfahren durch ein einstufiges Verfahren ersetzt wird. Demzufolge soll auf Ebene einer Berichtseinheit ein Impairment in der Höhe vorgenommen werden, die der Buchwert den Fair Value der Berichtseinheit übersteigt. Dies soll zu einer Komplexitätsreduktion bei der Folgebewertung von Goodwill führen. Verbindlich wird diese US-Vorschrift aber erst in einigen Jahren. Insgesamt soll es vor allem einfacher werden, die Werte zu bestimmen.

Aus unserer Sicht ist die fair-value-Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen auch im deutschen und europäischen Bilanzrecht zu komplex und kostenintensiv. Die Möglichkeit, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, wird daher zu Recht auch nur selten genutzt. Hierzu haben wir bereits mehrfach Stellung bezogen:


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27. September 2023 - Seite 1 von 1