Der Begriff beschreibt die steuerliche Abschreibung. Sie ist in § 7 EStG geregelt. Für die zu Grunde zu legende „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ hat die Finanzverwaltung so genannte AfA-Tabellen aufgestellt. Sie können auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.
Zitierfähige URL und Zitiervorschlag:
Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: AfA, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/absetzung-fuer-abnutzung-afa
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