« Zurück zum GlossarZeitpunkt, auf den eine Bilanz aufzustellen ist. Insbesondere bei Beginn (Eröffnungsbilanz) und Schluss (Schlussbilanz) des Handelsgewerbes (§ 242 Abs. 1 HGB) sowie auf den Schluss jedes Geschäftsjahres (§ 242 Abs. 2 HGB). Daneben können aus speziellen Anlässen weitere Bilanzen zu erstellen sein (Sonderbilanzen), beispielsweise im Rahmen einer Verschmelzung auf den Verschmelzungsstichtag (§ 17 Abs. … Bilanzstichtag weiterlesen
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