Die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose beruht auf § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist eine Überschuldung kein Insolvenzgrund, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen «überwiegend wahrscheinlich» ist.
Es ist somit in Krisenzeiten zu prüfen, ob eine positive Fortführungsprognose besteht. Dazu muss die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens im laufenden und folgenden Geschäftsjahr sichergestellt sein. Hilfreiche Hinweise zur Beurteilung finden sich im neuen IDW S11-Standard vom 27. März 2015. Er ersetzt die bisherige IDW Stellungnahme FAR 1/1996 «Empfehlung zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen».
Zitierfähige URL und Zitiervorschlag:
Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Forbestehensprognose, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/fortbestehensprognose/
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