" target="_blank" >Bilanz­glie­de­rungs­sche­ma nicht sepa­rat gere­gelt. Sie fin­den sich jedoch in Restruk­tu­rie­rungs­si­tua­tio­nen sehr häu­fig. Wer Fremd­ka­pi­tal zur Ver­fü­gung stellt, ist Gläu­bi­ger; wer sich mit Eigen­ka­pi­tal betei­ligt ist Eigentümer/​Gesellschafter.


Zitier­fä­hi­ge URL und Zitiervorschlag:
Insti­tut für Sanie­rungs­bi­lanz­recht, Glos­sar, Stich­wort: Fremd­ka­pi­tal, ver­füg­bar unter

Fremd­ka­pi­tal


Email Xing linkedin facebook googleplus Email

« Zurück zum Glossar