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Sanierungsbilanzrecht

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Grund­sät­ze ord­nungs­mä­ßi­ger DV-Buch­hal­tung (GoBD)

8. Februar 2015 by Raoul Kreide

Das sys­te­ma­ti­sche HGB-Bilanz

Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
Term details
" target="_blank" >Bilanz­recht wird durch die so genann­ten «Grund­sät­ze ord­nungs­mä­ßi­ger Buch­füh­rung» (GoB) ergänzt (§ 238 Abs. 1 HGB). Nach § 140 AO sind die außer­steu­er­li­chen Buch­füh­rungs- und Auf­zeich­nungs­pflich­ten, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, auch für das Steu­er­recht zu erfüllen. 

Am 14. Novem­ber 2014 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finan­zen (BMF) nun ein Schrei­ben über die «Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff (GoBD)» ver­öf­fent­licht (BStBl. I 2014, 1450). Damit trägt es dem Umstand Rech­nung, dass Finanz­buch­hal­tung und Rech­nungs­we­sen heu­te fast aus­schließ­lich elek­tro­nisch erstellt wird und damit auch in elek­tro­ni­scher Form zur Ver­fü­gung steht sowie elek­tro­nisch gespei­chert wird.

Die GoBD kon­kre­ti­sie­ren die Anfor­de­run­gen, die die Finanz­ver­wal­tung an die ord­nungs­mä­ßi­ge Buch­füh­rung stellt, wenn Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­me zur Erfas­sung, Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung ein­ge­setzt wer­den. Die bis­he­ri­gen Grund­sät­ze ord­nungs­mä­ßi­ger DV-gestütz­ter Buch­füh­rungs­sys­te­me (GoBS) und die Grund­sät­ze zum Daten­zu­griff und Prüf­bar­keit digi­ta­ler Unter­la­gen (GDPdU) wer­den hier­durch ersetzt. 

BMF-Schrei­ben hier auf­ru­fen

Auf den Sei­ten der DATEV eG fin­den Sie aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den GoBD:
Infor­ma­tio­nen der DATEV zu den GoBD


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Kategorie: Gesetzgebung Stichworte: Buchführungspflichten, GoB, GoBD

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