Das Magazin FINANCE berichtet auf seiner Internetseite über mahnende Erkenntnisse einer amerikanischen Studie: «Unternehmen stellen absichtlich Bilanzfälscher ein». Unternehmen wurden befragt, welchen Bewerber sie als neuen Accountant einstellen würden: Den korrekt handelnden oder denjenigen, der die Bilanz
Hart am Wind – Bekommt der kreative Bilanzierer den Job?
Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
" target="_blank" >Bilanzzahlen liefern würde, die gewünscht waren – ergebnisorientiert, aber notfalls unter außer Achtlassung des Regelwerks. Über 80 % der Befragten entschieden sich für «kreative Bilanzierung».