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Pau­ken­schlag beim BFH: Sanie­run­ger­lass gekippt

Ein Federstrich und der bewährte Werkzeugkasten der Sanierer wird auf den Kopf gestellt. Gestern wurde eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) von enormer Tragweite veröffentlicht (Beschluss vom 28. November 2016, Az. GrS 1/15): Der so genannte "Sanierungserlass" vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240) verstößt gegen das Legalitätsprinzip! Das heißt: Er darf nicht mehr angewendet werden.

Hintergründe und einer Analyse der Rechtsfolgen für die Praxis finden Sie ab sofort auf unserer IfSBR-Sonderseite "Sanierungsgewinne und Sanierungserlass".


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20. Oktober 2023 - Seite 1 von 1