Wir hatten berichtet, dass der Sanierungserlass nach der Entscheidung des BFH nicht mehr angewendet wird. Eine gesetzliche Regelung könnte noch im Sommer verabschiedet werden. Heute wurde ein BMF-Schreiben veröffentlicht, mit dem die Finanzverwaltung Ihre Sichtweise für die Fälle in diesem Zwischenzeitraum mitteilt.
Erfreulich ist, dass ein Vertrauensschutz für Alt-Fälle anerkannt wird. Wer eine verbindliche Auskunft hat, der Verzicht aber noch nicht erklärt wurde, sollte schnell handeln. Gerne sende ich Ihnen in der Anlage das BMF-Schreiben und wünsche Ihnen ein schönes Maiwochenende.
Das BMF-Schreiben ist unter folgendem link abrufbar:
Hintergründe und einer Analyse der Rechtsfolgen für die Praxis finden Sie ab sofort auf unserer IfSBR-Sonderseite «Sanierungsgewinne und Sanierungserlass».