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Sanie­rungs­er­lass: Bun­des­tag ver­ab­schie­det Neuregelung!

Wir hatten berichtet, dass der Sanierungserlass nach der Entscheidung des BFH nicht mehr angewendet wird. Am 27. April hat der Bundestag nun die Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedet. Der Bundesrat und die Europäische Kommission müssen noch zustimmen.

Der Gesetzestext in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung ist unter folgendem link abrufbar:

Hintergründe und einer Analyse der Rechtsfolgen für die Praxis finden Sie ab sofort auf unserer IfSBR-Sonderseite "Sanierungsgewinne und Sanierungserlass".


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8. Mai 2023 - Seite 1 von 1