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Sanie­rungs­ge­win­ne: Gesetz tritt in Kraft

Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 23. November 2018 wurde das Gesetz verabschiedet, durch das die Neuregelungen zu Sanierungsgewinnen endgültig in Kraft treten. Die Neuregelungen gelten rückwirkend ab dem 9. Feburar 2017 und auf Antrag auch für Alt-Fälle.

Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2018, Teil I Nr. 45, 2338) veröffentlicht und ist am 15. Dezember 2018 in Kraft getreten (Artikel 20).

Seit dem 15. Dezember gilt der Artikel 19 dieses Gesetzes. Durch diesen wird das In-Kraft-Treten der Regelungen zur Steuerfreiheit von Sanierungserträgen im "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" vom 27. Juni 2017 (BGBl. 2017, Seite 2074) angeordnet. Damit entfällt die bisherige Klausel, wonach das In-Kraft-Treten von einer förmlichen Beihilfentscheidung der EU-Kommission abhängt.

Ebenfalls in Kraft ist jetzt die so genannte "Altfall-Regelung": Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die Neuregelungen auch in den Fällen anzuwenden, in denen die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen wurden (§ 52 Abs. 4a EStG-NEU, § 36 Abs. 2c GewStG-NEU)

Hintergrundinformationen zu Sanierungsgewinnen

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27. September 2023 - Seite 1 von 1