• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
  • Home
    • Site­map
  • Das Insti­tut
  • Wis­sen
    • Down­loads
  • Kon­takt
  • Impres­sum
IfSBR

IfSBR

Sanierungsbilanzrecht

  • Start­sei­te
  • Blog
  • Down­loads
  • + + + Mus­ter: Rangrücktrittsvereinbarung + + +
  • + + + Aktu­el­les zum Sanierungserlass + + +

Sanie­rungs­ge­win­ne: Nichtanwendungserlass

9. April 2018 by Raoul Kreide

Sanie­rungs­ge­win­ne – die dunk­le Bedrohung

Immer noch liegt die gesetz­li­che Neu­re­ge­lung zur Besteue­rung von Sanie­rungs­ge­win­nen auf Eis.
Die Über­gangs­re­ge­lun­gen (BMF-Schrei­ben vom 27. April 2017, BStBl. I 2017, 741) wur­den vom Bun­des­fi­nanz­hof in zwei Urtei­len vom 23. August 2017 (I R 52/14, X R 38/15) verworfen.

Die Ver­wal­tung schlägt zurück

Die Finanz­ver­wal­tung hat die bei­den Urtei­le nun mit einem Nicht­an­wen­dungs­er­lass belegt (BMF-Schrei­ben vom 29. März 2018, IV C 6 – S 2140÷13÷1003). Sie kön­nen ihn hier beim BMF her­un­ter­la­den. Damit gel­ten sie nur für den kon­kre­ten Einzelfall.

Die Finanz­ver­wal­tung fühlt sich wei­ter­hin an die Über­gangs­re­ge­lun­gen aus dem BMF-Schrei­ben vom 27. April 2017 gebun­den. Damit ist der Sanie­rungs­er­lass aus Ver­trau­ens­schutz­grün­den für Fäl­le bis zum 8. Febraur 2017 wei­ter­hin anzu­wen­den. Mitt­ler­wei­le, über ein Jahr spä­ter, wer­den die Alt­fäl­le abge­schlos­sen sein. Es geht also dar­um, dass von der Finanz­ver­wal­tung gewähr­te Sanie­rungs­er­las­se wei­ter­hin Bestand haben. Das heißt auch: Die Finanz­ver­wal­tung wird offe­ne Fäl­le nicht aus die­sem Grund vor Gericht trei­ben. Wenn der BFH erneut Gele­gen­heit hat, einen Fall zu ent­schei­den, wird er aller­dings wie­der gegen die Ver­trau­ens­schutz­re­ge­lung urtei­len. Die Finanz­ver­wal­tung baut hier­ge­gen aber immer­hin mit einer Argu­men­ta­ti­on vor, nach der sich der Gesetz­ge­ber den Über­gangs­er­lass zu Eigen gemacht hat.

Die Rück­kehr der Sanierungsklausel

Ein wich­ti­ges BMF-Schrei­ben! Es zeigt, dass die Finanz­ver­wal­tung bemüht ist, den Steu­er­pflich­ti­gen nicht hän­gen zu las­sen – zumin­dest was die Über­gangs­fäl­le betrifft. Soll­te die neue gesetz­li­che Rege­lung end­lich in Kraft tre­ten wird sie ohne­hin rück­wir­kend für Fäl­le nach dem 8. Febru­ar 2017 gelten.

Aller­dings sind sich die Fach­leu­te nicht mehr ganz so sicher, dass das Gesetz in Brüs­sel so ein­fach durch­ge­wun­ken wird. Wäh­rend man zunächst aus dem Minis­te­ri­um hör­te, man rech­ne auf­grund einer infor­mel­len Vor­ab­stim­mung mit einer schnel­len Frei­ga­be, wur­de im Som­mer eine Fra­ge­lis­te über­sandt, die auf­grund der spä­ten Regie­rungs­bil­dung lan­ge unbe­ant­wor­tet blieb.

Wei­te­re Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf unse­rer Son­der­sei­te zum Sanie­rungs­er­lass.


Email Xing linkedin facebook googleplus Email

image_pdfals pdf spei­chernimage_printdru­cken

Kategorie: Gesetzgebung, Sanierungspraxis Stichworte: Sanierungserlass, Sanierungsgewinne

Haupt-Sidebar

Ad example

Footer

Text Wid­get

This is an exam­p­le of a text wid­get which can be used to descri­be a par­ti­cu­lar ser­vice. You can also use other wid­gets in this location.

Examp­les of wid­gets that can be pla­ced here in the foo­ter are a calen­dar, latest tweets, recent comm­ents, recent posts, search form, tag cloud or more.

Sam­ple Link.

Recent

  • Insol­venz­an­trags­pflicht wird ausgesetzt
  • «Sanie­rungs­klau­sel» kei­ne ver­bo­te­ne Beihilfe
  • BGH: Kei­ne AGB-Inhalts­kon­trol­le bei Rangrücktritt
  • Soeben erschie­nen: Haf­tungs­träch­ti­ge Inter­es­sen­kon­flik­te in Sanierungssituationen
  • Jah­res­rück­blick – Insti­tut für Sanie­rungs­bi­lanz­recht 2018

Search

Tags

AGB Beherrschungsvertrag Beihilfe BFH Bilanzrichtlinie BilRUG BilRUG Bilanzrichtlinie Buchführungspflichten Bugwellentheorie Bundesrat Bundestag Ergebnisabführungsvertrag EU-Kommission Geschäftsführer Gesetzentwurf GmbH GoB GoBD Haftung Handbuch IDW immaterielle Vermögensgegenstände Kreditderivate Nachrangabrede Nachrangdarlehen Neuerscheinung Passivierungsverbot Rangrücktritt RS BFA1 Sanierung Sanierungserlass Sanierungsgewinn Sanierungsgewinne Sanierungsmanagement Sanierungssteuern selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Sonderprüfung Steuerbilanz verbotene Beihilfe Verlustverrechnung Verlustvorträge Verlustübernahme Vermittlungsausschuss Zahlungsunfähigkeit § 8d KStG

Copyright © 2014–2023 · ifsbr.de · Impressum · Kontakt

Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen