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Bil­RUG pas­siert Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2015 darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das BilRUG, mit dem die neue Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht transformiert wird, war ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat musste somit nicht zustimmen. Er hätte nur die Möglichkeit gehabt, über die Anrufung des Vermittlungsausschusses Einspruch zu erheben.

Sitzungsprotokoll des Bundesrates
Erläuterung und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses

Es kann nun damit gerechnet werden, dass das BilRUG zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird und damit in Kraft tritt.


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Bil­RUG: Gesetz­ent­wurf beschlossen

Am 18. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (18/4050, 18/4351), das sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Ds. 18/5256) beschlossen.


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Bil­RUG: Gesetz­ent­wurf und ers­te Lesung

Am kommenden Freitag wird der Bundestag in erster Lesung über das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nunmehr als Drucksache 18/4050 vor.

Gesetzentwurf BT-Ds. 18/4050 hier aufrufen


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Bil­RUG: Regie­rungs­ent­wurf veröffentlicht

Nachdem die europäischen Bilanzrichtlinien durch die neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ersetzt wurden, ist diese bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzten. Die Bundesregierung hat nunmehr einen Regierungsentwurf für ein "Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz" zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU vorgelegt.

Zur bürokratischen Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen ("KMUs") sollen die Schwellenwerte der §§ 267, 292 HGB angehoben werden. Auch ansonsten sollen nach der europäischen Vorgane "think small first" Publizitätsangaben für Kleinunternehmen reduziert werden, während Angabepflichten für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften teilweise erweitert werden.

Der Regierungsentwurf ist unter folgendem link verfügbar: Regierungsentwurf

Die neue EU-Bilanzrichtlinie finden Sie hier: Richtlinie 2013/34/EU

8. Mai 2023 - Seite 1 von 1