BilRUG passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2015 darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das BilRUG, mit dem die neue Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht transformiert wird, war ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat musste somit nicht zustimmen. Er hätte nur die Möglichkeit gehabt, über die Anrufung des Vermittlungsausschusses Einspruch zu erheben.
Sitzungsprotokoll des Bundesrates
Erläuterung und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
Es kann nun damit gerechnet werden, dass das BilRUG zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird und damit in Kraft tritt.