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GmbH-Geschäfts­füh­rer: Haf­tungs­träch­ti­ge Interessenskonflikte

In Sanierungssituationen ist der Geschäftsführer einer GmbH mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören auch Haftungsthemen. Der Beitrag von Dr. Raoul Kreide, erschienen im E-Book GmbH-Geschäftsführer 2019 beleuchtet einige wichtige Punkte und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.

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Soeben erschie­nen: Haf­tungs­träch­ti­ge Inter­es­sen­kon­flik­te in Sanierungssituationen

Der Beitrag von Dr. Raoul Kreide beleuchtet Haftungsthemen in Sanierungssituationen unter dem Blickwinkel möglicher Interessenskonflikte. Obwohl Geschäftsführer in der Regel wissen, dass Sie in der Krise an Insolvenzantragspflichten denken müssen, verzichten Sie in der Praxis doch nicht selten darauf, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Meist führt dies zu einer Situation in der sich der Geschäftsführer im Nachgang ernsten Strafbarkeits- und Haftungsvorwürfen ausgesetzt sieht, denen er nur schwer etwas entgegen setzen kann.

Wie kommt es dazu? Welche Beweggründe machen dem Geschäftsführer die Entscheidung so schwer und was ist rechtlich zu beachten? Diese Fragen untersucht Dr. Raoul Kreide in seinem Beitrag, der im E-Book GmbH-Geschäftsführer 2019 erschienen ist.

Den Beitrag können Sie hier heraunterladen:

GmbH-Geschäfts­füh­rer: Haf­tungs­träch­ti­ge Inter­es­sens­kon­flik­te

In Sanie­rungs­si­tua­tio­nen ist der Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit einer Viel­zahl…

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Haf­tung des Steu­er­be­ra­ters auch bei Dau­er­man­dat in der Krise

Geriet der Mandant in eine Krise, galt in der steuerlichen Dauerberatung bislang eine goldene Regel: Wer angesichts drohender Insolvenzgefahren schweigt, macht nichts falsch. Diese Rechtsprechung hat der BGH in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2017 (IX ZR 285/14) auf den Kopf gestellt: Nun muss der Steuerberater seinen Mandanten explizit warnen, wenn Umstände auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Zudem wird die Haftung des Steuerberaters verschärft: Der BGH wertet es als einen haftungsbegründenden Mangel, wenn der Steuerberater im Jahresabschluss von Fortführungswerten ausgeht, ohne sich durch konkrete Nachfrage vergewissert zu haben, dass die Fortführung nicht gefährdet ist.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:


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8. Mai 2023 - Seite 1 von 1