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Haf­tung des Steu­er­be­ra­ters auch bei Dau­er­man­dat in der Krise

Geriet der Mandant in eine Krise, galt in der steuerlichen Dauerberatung bislang eine goldene Regel: Wer angesichts drohender Insolvenzgefahren schweigt, macht nichts falsch. Diese Rechtsprechung hat der BGH in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2017 (IX ZR 285/14) auf den Kopf gestellt: Nun muss der Steuerberater seinen Mandanten explizit warnen, wenn Umstände auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Zudem wird die Haftung des Steuerberaters verschärft: Der BGH wertet es als einen haftungsbegründenden Mangel, wenn der Steuerberater im Jahresabschluss von Fortführungswerten ausgeht, ohne sich durch konkrete Nachfrage vergewissert zu haben, dass die Fortführung nicht gefährdet ist.

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27. September 2023 - Seite 1 von 1