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IDW RS BFA 1 – Han­dels­recht­li­che Behand­lung von Kre­dit­de­ri­va­ten im Nichthandelsbestand

Vor wenigen Tagen hat der Bankenfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) eine überarbeitete Stellungnahme zur handelsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand veröffentlicht (IDW Fachnachrichten Heft 5/2015). Wirtschaftsprüfer haben sich grundsätzlich an die dort niedergelegte Berufsauffassung zu halten. Dies regelt § 4 Abs. 9 der Satzung des IDW sowie der Prüfungsstandard IDW PS 201.

Der überarbeitete Standard ist grundsätzlich nach dem Verwendungszweck gegliedert. Es wird - dies ist eine der Neuerungen - nun zwischen freistehenden Kreditderivaten und der Behandlung als erhaltene Kreditsicherheit unterschieden, sofern (beim Sicherungsnehmer) ausschließlich das Ausfallrisiko abgesichert wird.

Neben Einzelfragen zu Credit Default Swaps und Credit Linked Notes behandelt IDW RS BFA 1 auch Prämienzahlungen und Ausgleichsleistungen aus Kreditderivaten (inkl. Besonderheiten bei Total Return Swaps und Credit Linked Notes).


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20. Oktober 2023 - Seite 1 von 1