Aktuelle Praxisfragen in der GmbH-Sanierung
Rangrücktritt / Sanierungserlass / Stille Liquidation / Steuerberaterhaftung
- Sanierung in der Praxis zum Jahresanfang 2018: Der hier zum download angebotene Aufsatz fasst den aktuellen Stand zu den wichtigsten Sanierungsthemen zusammen. Beim Rangrücktritt steht die Diskussion um die handelsrechtliche Bilanzierung im Mittelpunkt. Daneben finden sich viele Praxistipps zur Formulierung und zur erforderlichen Rangtiefe. ebenfalls beleuchtet wird das Urteil des BFH zur steuerlichen Absatzbarkeit nicht einbringlicher Gesellschafterdarlehen, die durch Vereinbarung eines Rangrücktritts gesichert werden kann.
Zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen wird die aktuelle Rechtslage dargestellt. Nachdem der BFH Anfang 2017 den Sanierungserlass als verfassungswidrig eingestuft hat, wurde im Sommer auch die ÜBergangsregelung als verfassungswidrig verworfen. Das neue Gesetz (§ 3a EStG) ist noch nicht Kraft. Es fehlt die Freigabe aus Brüssel. Der Beitrag beleuchtet auch alternative Gestaltungsvarianten. Insbesondere werden derzeit viele Insolvenzpläne durch Asset Deals ersetzt.
Stille Liquidationen profitieren von einem neuen Erlass der Finanzverwaltung. Diese Verfügung ist aber auch deswegen hochinteressant, weil die OFD Frankfurt die Gelegenheit genutzt hat, auch zur Bilanzierung von Rangrücktrittsvereinbarungen Stellung zu nehmen.
Für große Unsicherheit hat hingegen die Entscheidung des BFH zur Steuerberaterhaftung gesorgt: Anders als früher nimmt der BFH Steuerberater nun in die Pflicht, ihre Mandanten auf eine insolvenznahe Krise hinzuweisen. Eine Jahresabschlusserstellung darf in der Krise nicht einfach durchgewunken werden. Der Steuerberater muss sich nachweisen lassen, dass der ANsatz von Fortführungswerten weiterhin gerechtfertigt ist.
Der Beitrag wurde in KSI 1/2018 veröffentlicht.