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Nichtanwendungserlass Sanierungsgewinne

Sanie­rungs­ge­win­ne: Nichtanwendungserlass

Sanierungsgewinne – die dunkle Bedrohung

Immer noch liegt die gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen auf Eis.
Die Übergangsregelungen (BMF-Schreiben vom 27. April 2017, BStBl. I 2017, 741) wurden vom Bundesfinanzhof in zwei Urteilen vom 23. August 2017 (I R 52/14, X R 38/15) verworfen.

Die Verwaltung schlägt zurück

Die Finanzverwaltung hat die beiden Urteile nun mit einem Nichtanwendungserlass belegt (BMF-Schreiben vom 29. März 2018, IV C 6 - S 2140/13/1003). Sie können ihn hier beim BMF herunterladen. Damit gelten sie nur für den konkreten Einzelfall.

Die Finanzverwaltung fühlt sich weiterhin an die Übergangsregelungen aus dem BMF-Schreiben vom 27. April 2017 gebunden. Damit ist der Sanierungserlass aus Vertrauensschutzgründen für Fälle bis zum 8. Febraur 2017 weiterhin anzuwenden. Mittlerweile, über ein Jahr später, werden die Altfälle abgeschlossen sein. Es geht also darum, dass von der Finanzverwaltung gewährte Sanierungserlasse weiterhin Bestand haben. Das heißt auch: Die Finanzverwaltung wird offene Fälle nicht aus diesem Grund vor Gericht treiben. Wenn der BFH erneut Gelegenheit hat, einen Fall zu entscheiden, wird er allerdings wieder gegen die Vertrauensschutzregelung urteilen. Die Finanzverwaltung baut hiergegen aber immerhin mit einer Argumentation vor, nach der sich der Gesetzgeber den Übergangserlass zu Eigen gemacht hat.

Die Rückkehr der Sanierungsklausel

Ein wichtiges BMF-Schreiben! Es zeigt, dass die Finanzverwaltung bemüht ist, den Steuerpflichtigen nicht hängen zu lassen – zumindest was die Übergangsfälle betrifft. Sollte die neue gesetzliche Regelung endlich in Kraft treten wird sie ohnehin rückwirkend für Fälle nach dem 8. Februar 2017 gelten.

Allerdings sind sich die Fachleute nicht mehr ganz so sicher, dass das Gesetz in Brüssel so einfach durchgewunken wird. Während man zunächst aus dem Ministerium hörte, man rechne aufgrund einer informellen Vorabstimmung mit einer schnellen Freigabe, wurde im Sommer eine Frageliste übersandt, die aufgrund der späten Regierungsbildung lange unbeantwortet blieb.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Sonderseite zum Sanierungserlass.


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Sanie­rungs­er­lass: BMF-Schrei­ben zu Übergangsregelungen

Wir hatten berichtet, dass der Sanierungserlass nach der Entscheidung des BFH nicht mehr angewendet wird. Eine gesetzliche Regelung könnte noch im Sommer verabschiedet werden. Heute wurde ein BMF-Schreiben veröffentlicht, mit dem die Finanzverwaltung Ihre Sichtweise für die Fälle in diesem Zwischenzeitraum mitteilt.

Erfreulich ist, dass ein Vertrauensschutz für Alt-Fälle anerkannt wird. Wer eine verbindliche Auskunft hat, der Verzicht aber noch nicht erklärt wurde, sollte schnell handeln. Gerne sende ich Ihnen in der Anlage das BMF-Schreiben und wünsche Ihnen ein schönes Maiwochenende.

Das BMF-Schreiben ist unter folgendem link abrufbar:

Hintergründe und einer Analyse der Rechtsfolgen für die Praxis finden Sie ab sofort auf unserer IfSBR-Sonderseite "Sanierungsgewinne und Sanierungserlass".


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27. September 2023 - Seite 1 von 1