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Son­der­prü­fung bei Grohe-Tochter

Per ad hoc-Mitteilung wurde gestern veröffentlicht, dass der Badarmaturenhersteller Grohe AG über den von ihm dominierten Aufsichtsrat eine Sonderprüfung der Bilanzen seiner Tochter Joyou AG veranlasst habe. Es soll geklärt werden, ob die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Vergangngenheit zutreffend dargestellt wurde. Dies ist eine Kernanforderung des deutschen Handelsbilanzrechts (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die Grohe AG erlangte traurige Berühmtheit, weil sie in den letzten Jahren mehrmals Gegenstand von Private Equity-Transaktionen war. Als der damalige SPD-Vorsitzende von "Heuschrecken" sprach, meinte er die dortigen Investoren. 2013 wurde die Grohe AG schließlich an den japanischen Wettbewerber Lixil verkauft. Bei der Joyou AG handelt es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in China, welche dort für den chinesischen Markt produziert. Dennoch hat sie als deutsche Aktiengesellschaft auch nach den hiesigen Rechnungslegungsvorschriften zu berichten.

Dies ist allerdings nicht der erste Fall eines börsennotierten chinesischen Unternehmens, in dem es die Vorstände nicht ganz so genau genommen haben könnten.


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27. September 2023 - Seite 1 von 1