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Vor­insol­venz­li­ches Sanierungsverfahren

Heute hat die EU-Kommission den mit Spannung erwarteten Entwurf zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren veröffentlicht:

"Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on preventive restructuring frameworks, second chance and measures to increase the efficiency of restructuring, insolvency and discharge procedures and amending Directive 2012/30/EU", COM(2016) 723 final vom 22. November 2016

Neben dem Wortlauf des Richtlinien-Entwurfs und der einführenden Pressemitteilung hat die EU-Kommission zahlreiche Begleitmaterialien veröffentlicht. Dort finden Sie unter anderem ein "Q&A" sowie ausführliche Hintergrundinformationen.

Für jeden Mitgliedsstaat hat die EU-Kommission ein "Factssheet" veröffentlicht. Hier wird kurz erläutert, welche Änderungen im nationalen Recht mit der geplanten Reform verbunden sind.

  • Aus der deutschen Sicht geht es der EU-Kommission darum, einen frühe Zugang zu einem Sanierungsverfahren zu ermöglichen.
  • Eine wesentliche Neuerung: Akkordstörer sollen ausgebremst werden, indem Sie die Umsetzung eines Restrukturierungsplans nicht blockieren können.
  • Daneben spricht die EU-Kommission von "Honest over-indebted entrepreneurs" für die eine Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren möglich sein soll.

Es wird aber sicherlich noch viel und lange diskutiert werden, bis die EU-Richtlinie umgesetzt und anschließend ins deutsche Recht übernommen sein wird.
Insbesondere neue Wertungsgesichtspunkte wie der "Ehrliche Unternehmer" werfen Fragen auf, wie dies in der Praxis beurteilt werden soll.


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10. November 2023 - Seite 1 von 1