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Sanierungsbilanzrecht

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Erwei­ter­tes Informationsangebot

3. Mai 2015 by Raoul Kreide

Wir erwei­tern unser Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot um Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Bilanz

Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
Term details
" target="_blank" >Bilanz­recht, um Sie bei Fra­gen zum Sanie­rungs­bi­lanz­recht mit die­ser Ser­vice­leis­tung künf­tig als Anlauf­stel­le unter­stüt­zen zu können. 

Unter der neu­en Rubrik «Wis­sen» fin­den Sie einen Über­blick über die ver­schie­de­nen Bilanz­ar­ten.

Ein neu ein­ge­füg­tes Glos­sar zu vie­len Grund­be­grif­fen der Bilan­zie­rung wird schritt­wei­se aus­ge­baut wer­den. Sanie­rungs­aspek­te wer­den hier­bei eben­falls eine Rol­le spielen.

Eben­falls fin­den Sie in der Wis­sens-Rubrik den bis­he­ri­gen Down­load-Bereich, in denen Ihnen wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stehen. 


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Kategorie: Allgemein

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