Vor wenigen Tagen hat der Bankenfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) eine überarbeitete Stellungnahme zur handelsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand veröffentlicht (IDW Fachnachrichten Heft 5/2015). Wirtschaftsprüfer haben sich grundsätzlich an die dort niedergelegte Berufsauffassung zu halten. Dies regelt § 4 Abs. 9 der … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin IDW RS BFA 1 – Handelsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand