Wer Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit GmbH-Beteiligung noch nicht an den neuen § 17 KStG angepasst hat, kann dies bis Ende 2014 noch nachholen. Hintergrund: Wenn eine GmbH Organgesellschaft ist, müssen nach § 17 KStG weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um die steuerliche Anerkennung der Organschaft zu erhalten. Insbesondere ist die entsprechende … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Dynamische Verweisung in Ergebnisabführungsverträgen