Die Kassenbuchführung (auch: Kassenführung) steht immer mehr im Fokus von Betriebsprüfungen. Ist die Kassenbuchführung nicht ordnungsgemäß drohen Zuschätzungen, die zur Nachzahlung von Umsatzsteuer und einem höheren steuerpflichtigen Gewinn führen. Das droht bereits, wenn ein formeller Mangel vorliegt, beispielsweise wenn ein so genannter «Tagesbericht» fehlt.
Die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung hat die Finanzverwaltung nun in einem Merkblatt veröffentlicht. Das Dokument der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe vom 22. Februar 2018 können Sie hier herauterladen: «Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung»
Das Merkblatt ersetzt das Merkblatt vom 31. Oktober 2016.
Wer muss ein Kassenbuch führen?
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