Der Gesetzgeber hatte sehr schnell auf die Unanwendbarkeit des Sanierungserlasses reagiert. Heute hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 dem Gesetz zugestimmt. Es wird allerdings erst in Kraft treten, wenn die Europäische Kommission die beihilferechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.
Der Gesetzestext in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung ist unter folgendem link abrufbar:
Weitere Informationen zur Entscheidung des Bundesrates finden Sie hier:
Der Finanzausschuss hatte die Zustimmung zu dem Gesetz empfohlen. Zugleich empfahl er dem Bundesrat, eine Entschließung zu fassen. Die Empfehlungen im Einzelnen sind aus der Drucksache 366÷1÷17 ersichtlich.
Hintergründe und einer Analyse der Rechtsfolgen für die Praxis finden Sie wie immer auf unserer IfSBR-Sonderseite «Sanierungsgewinne und Sanierungserlass».