Der Buchwert ist derjenige Wert, mit dem Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz
Buchwert
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Bei der Bilanz handelt es sich um die Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Auf der "linken Seite" findet sich das Aktivvermögen (Aktiva), bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die "rechte Seite" (Passiva) zeigt die Schulden des Unternehmens. Im Normalfall sollte das Vermögen die Schulden übersteigen. Diese Wertdifferenz findet sich im Eigenkapital abgebildet, es steht dann auf der Passivseite an erster Stelle. Die handelsrechtliche Bilanz ist nach einem vorgegebenen Gliederungsschema aufzustellen (siehe § 266 HGB). Es findet sich in § 266 HGB. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung der Vorgaben der europäischen Bilanzrichtlinie. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB). <hr />Zitierfähige URL und Zitiervorschlag: Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Bilanz, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/bilanz/ <hr />
" target="_blank" >Bilanz angesetzt sind. Er entspricht in der Regel nicht dem Verkehrswert („wahren Wert“). Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zur Bilanzierung nach IFRS. Denn dort können so genannte „Fair Values“ angesetzt werden. Das Handelsbilanzrecht geht hingegen von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Obergrenze aus. Diese werden jedes Jahr durch Abschreibungen verringert, um den Wertverkehr zu simulieren. Gerade bei Vermögensgegenständen wie Immobilien die in der Regel wertstabil sind oder sogar im Wert steigen, führt die regelmäßige Abschreibung dazu, dass der Buchwert weit geringer ist, als der Verkehrswert. Es entstehen so genannte stille Reserven.Zitierfähige URL und Zitiervorschlag:
Institut für Sanierungsbilanzrecht, Glossar, Stichwort: Buchwert, verfügbar unter https://ifsbr.de/glossar-zum-sanierungsbilanzrecht/buchwert.html
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